Schrifttum:

Förster, Die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes durch Personenunternehmen, DStR 2001, 1913;

Kanzler, Die Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG idF UntStFG, FR 2002, 117;

Hartmann/Meyer, Die Bildung von § 6b Rücklagen nach dem UntStFG, INF 2002, 141; Strahl in Korn, § 6b EStG (September 2002);

Dötsch, Die Behandlung der Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG iRd Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, Gedächtnisschrift für Brigitte Knobbe-Keuk, 411;

Neumann, Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach dem UntStFG, EStB 2002, 96;

Brandenberg, PersGes-Besteuerung nach den UntStFG, DStZ 2002, 551;

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung von Anteilen an einer KapGes durch eine Personenunternehmung, KÖSDI 2002, 13 145;

Kanzler, Grundlagen der Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1;

Cordes, Veräußerung von KapGes-Anteilen durch PersGes und § 6b EStG, StBp 2003, 113;

Bahrs, Betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit von steuerrechtlich bedingten Reinvestitionsrücklagen, BB 2003, 568;

Eisele/Knobloch, Zur Maßgeblichkeit der HB für die StB bei der Übertragung einer Reinvestitionsrücklage zwischen einer PersGes und der an ihr beteiligten KapGes, DB 2005, 1349;

Ritzrow, Die Übertragung stiller Reserven nach § 6b und 6c EStG in der Rspr des BFH, StBp 2005, 45;

Grützner, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG durch eine KapGes auf eine PersGes, StuB 2008, 178;

Abele, BFH bestätigt die europarechtlich veranlasste Nachbesserung des Gesetzgebers in § 6b Abs 2a EStG, BB 2017, 2227;

Bolk, Abzug stiller Reserven nach § 6b EStG in einem anderen Betrieb, DStR 2017, 976;

Adrian, Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine ausländische EU/EWR-Betriebsstätte, StuB 2017, 739;

Neufang/Schäfer, Steueroptimierung durch § 6b, § 6c EStG sowie die RfE, StB 2017, 127;

Kanzler, Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwester-PersGes, Ubg 2018, 240;

Kanzler, Zur Übertragung des Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils im Gesamthandsvermögen zwischen Schwester-PersGes, NWB 2018, 5;

Farwick, Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung – Kürzung der Gewinnübertragung nach § 6b EStG, Anmerkung zum BFH-Urteil v 09.11.2017, IV R 19/14, StuB 2018, 315;

Weiss, Neuere Entwicklungen bei der Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, BB 2019, 1131;

Kanzler, Die neue Verzinsungsregelung bei unterlassener Auslandsinvestition, NWB 2019, 546;

Müller/Dorn, BFH zur Übertragung einer Rücklage iSd § 6b EStG: Erst bei Anschaffung/Herstellung eines (Reinvestitions-)WG, NWB 2019, 856;

Glasenapp, Vorrang der Schluss- oder der Umwandlungsbilanz – die Entscheidung liegt beim BFH, BB 2019, 1458;

Dräger/Dorn, Stellungnahme zur Position der FinVerw bei Anwendung von § 6 Abs 5 S 3 EStG und § 6b EStG bei Schwestergesellschaften, DB 2019, 2423;

Fischer/Petersen, Der Transfer von WG zwischen beteiligungsidentischen PersGes – Neue Gestaltungswege, DStR 2019, 2169;

Prinz/Ludwig, Aktuelles Praxis-Knowhow zu § 6b EStG, FR 2019, 493;

Kanzler, Zur Funktion und Tragweite des gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrangs am Beispiel der unvollständigen Stundungsregelung des § 6b Abs 2a EStG, FR 2019, 741;

Denker, Steuern sparen mit § 6b EStG ist auch ohne Investitionsvorhaben möglich, GStB 2020, 289;

Weiss, Neuere Entwicklungen bei der Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, BB 2021, 747;

Scharfenberg, Die Übertragung nach § 6b EStG auf Reinvestitionsgüter im Vorjahr – der gesetzliche Widerspruch des § 6b Abs 10 EStG, DStR 2022, 245.

Verwaltungsanweisungen:

R 6b.1–6b.3 EStR 2012; H 6b.1–6b.4 EStH 2021;

BMF v 10.11.1992, DB 1992, 2526;

FinMin Sachsen v 19.01.1993, DStR 1993, 279 (Übertragung eines nach § 6b EStG begünstigten Veräußerungsgewinns von einer KapGes auf WG einer PersGes);

SenFin Berlin v 06.12.1993, DStR 1994, 1119;

OFD Mchn v 30.04.1999, DB 1999, 1352 (6b-Rücklage: Übertragung eines begünstigten Veräußerungsgewinns von einer KapGes auf WG einer PersGes);

BMF v 29.02.2008, BStBl I 2008, 495 (Übertragung einer §-6b-Rücklage von einer KapGes auf ein WG einer PersGes, umgekehrte Maßgeblichkeit);

BMF v 07.03.2018, BStBl I 2018, 309 (Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs 2a EStG);

FinBeh Ha, Fachinformation v 20.06.2018, O 1000–2018/001–52, DStR 2018, 2639 (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter (§ 6b EStG); Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs 2 EStG).

I. Überblick über den Norminhalt

A. Regelungsinhalt

 

Rn. 1

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

Der 1964 in das EStG eingefügte § 6b EStG ist in besonderer Weise durch eine wirtschaftspolitische Ausrichtung gekennzeichnet (Lenkungsnorm). In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes ist von ökonomisch sinnvollen Anpassungen der Wirtschaft an strukturelle Veränderungen der Produktionstechnik, der Verteilungswirtschaft und der regionalen Ausrichtung die Rede. Solche Anpassungen werden bei der Veräußerung von Anlagegütern erschwert, wenn hohe Buchgewinne der normalen Gewinnbesteuerung unterliegen. Der § 6b EStG dient der Verschonung von der Steuerbelastung im Falle von ges...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge