Rz. 161
[Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein vollständig unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses (gemischt genutztes Grundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz.
Rz. 162
Beispiel:
Für ein Wohn- und Geschäftshaus (gemischt genutztes Grundstück) soll nach dem Bundesmodell und dem GrStG-Saar der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer ermittelt werden. Der nach den einheitlich geltenden Bewertungsvorschriften ermittelte Grundsteuerwert beträgt 500.000 EUR und der Hebesatz der Gemeinde 450 %. Das Wohn- und Geschäftshaus steht vollständig unter Denkmalschutz (Baudenkmal i.S.d. Denkmalschutzgesetzes).
Bundesmodell | GrStG-Saar | ||||
---|---|---|---|---|---|
Grundsteuerwert | 500.000 EUR | 500.000 EUR | |||
× | um 10 % ermäßigte Steuermesszahl | × | 0,306 ‰ | × | 0,576 ‰ |
= | Steuermessbetrag | = | 153,00 EUR | = | 288,00 EUR |
× | Hebesatz | × | 450 % | × | 450 % |
= | 688,50 EUR | = | 1.296,00 EUR |
Das Beispiel zeigt, dass ein vergleichbares und unter Denkmalschutz stehendes gemischt genutztes Grundstück (hier Wohn- und Geschäftshaus) bei identischem Hebesatz im Saarland mit einer deutlich höheren Grundsteuer belastet wird. Im obigen Beispiel beträgt die jährliche Mehrsteuer 607,50 EUR bzw. ca. + 88,24 %. Der prozentuale Zuschlag ist allein auf die Differenz bei den Grundsteuermesszahlen zurückzuführen und wird bei allen im Saarland belegenen und unter Denkmalschutz stehenden (und ansonsten vergleichbaren bzw. identischen) Nichtwohngrundstücken stets + 88,24 % im Vergleich zum Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell betragen. Bei gleichem Hebesatz der Gemeinden wirkt sich dieser prozentuale Zuschlag entsprechend auf die Grundsteuerbelastung aus.
Rz. 163– 169
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen