Rz. 161

[Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein vollständig unter Denkmalschutz stehenden Wohn- und Geschäftshauses (gemischt genutztes Grundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz.

 

Rz. 162

 

Beispiel:

Für ein Wohn- und Geschäftshaus (gemischt genutztes Grundstück) soll nach dem Bundesmodell und dem GrStG-Saar der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer ermittelt werden. Der nach den einheitlich geltenden Bewertungsvorschriften ermittelte Grundsteuerwert beträgt 500.000 EUR und der Hebesatz der Gemeinde 450 %. Das Wohn- und Geschäftshaus steht vollständig unter Denkmalschutz (Baudenkmal i.S.d. Denkmalschutzgesetzes).

 
  Bundesmodell GrStG-Saar
  Grundsteuerwert   500.000 EUR   500.000 EUR
× um 10 % ermäßigte Steuermesszahl × 0,306 ‰ × 0,576 ‰
= Steuermessbetrag = 153,00 EUR = 288,00 EUR
× Hebesatz × 450 % × 450 %
    = 688,50 EUR = 1.296,00 EUR

Das Beispiel zeigt, dass ein vergleichbares und unter Denkmalschutz stehendes gemischt genutztes Grundstück (hier Wohn- und Geschäftshaus) bei identischem Hebesatz im Saarland mit einer deutlich höheren Grundsteuer belastet wird. Im obigen Beispiel beträgt die jährliche Mehrsteuer 607,50 EUR bzw. ca. + 88,24 %. Der prozentuale Zuschlag ist allein auf die Differenz bei den Grundsteuermesszahlen zurückzuführen und wird bei allen im Saarland belegenen und unter Denkmalschutz stehenden (und ansonsten vergleichbaren bzw. identischen) Nichtwohngrundstücken stets + 88,24 % im Vergleich zum Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell betragen. Bei gleichem Hebesatz der Gemeinden wirkt sich dieser prozentuale Zuschlag entsprechend auf die Grundsteuerbelastung aus.

 

Rz. 163– 169

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Krause, Stand: 01.01.2024

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