Rz. 159
[Autor/Stand] Das nachfolgende Beispiel zeigt die unterschiedliche Ermittlung des Grundsteuermessbetrags und der Grundsteuerbelastung für ein Nichtwohngrundstück in Form eines Discounters (Geschäftsgrundstück) nach dem Bundesmodell und dem Saarländischen Grundsteuergesetz.
Rz. 160
Beispiel:
Für einen Discounter (Geschäftsgrundstück) soll nach dem Bundesmodell und dem GrStG-Saar der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer ermittelt werden. Der nach den einheitlich geltenden Bewertungsvorschriften ermittelte Grundsteuerwert beträgt 425.000 EUR und der Hebesatz der Gemeinde 450 %.
Bundesmodell | GrStG-Saar | ||||
---|---|---|---|---|---|
Grundsteuerwert | 425.000 EUR | 425.000 EUR | |||
× | Steuermesszahl | × | 0,34 ‰ | × | 0,64 ‰ |
= | Steuermessbetrag | = | 144,50 EUR | = | 272,00 EUR |
× | Hebesatz | × | 450 % | × | 450 % |
= | 650,25 EUR | = | 1.224,00 EUR |
Das Beispiel zeigt, dass ein vergleichbares Geschäftsgrundstück (hier Discounter) bei identischem Hebesatz im Saarland mit einer deutlich höheren Grundsteuer belastet wird. Im obigen Beispiel beträgt die jährliche Mehrsteuer 573,75 EUR bzw. ca. + 88,24 %. Der prozentuale Zuschlag ist auch hier allein auf die Differenz bei den Grundsteuermesszahlen zurückzuführen und wird bei allen im Saarland belegenen (und ansonsten vergleichbaren bzw. identischen) Nichtwohngrundstücken stets + 88,24 % im Vergleich zum Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell betragen. Bei gleichem Hebesatz der Gemeinden wirkt sich dieser prozentuale Zuschlag entsprechend auf die Grundsteuerbelastung aus.
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