Lieferungen und Leistungen zwischen international verbundenen Unternehmen ("Verbundene Unternehmen") müssen mit angemessenen Preisen abgerechnet werden ("Verrechnungspreise"), um so dem Fremdvergleichsgrundsatz zu genügen. Der Ermittlung dieser Verrechnungspreise dienen zunächst die sog. Standardmethoden, zu denen auch die Kostenaufschlagsmethode (cost plus method) zählt.

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