Rz. 30

[Autor/Stand] Bei Verstößen gegen die kraft Zusammenhangs begründete Zuständigkeit gilt das zu § 388 AO Gesagte (s. § 388 Rz. 73 ff.). Auch bei Zusammenfassung mehrerer Strafsachen berühren Verfahrensverstöße nur das Verfahren, in dem sie stattfanden[2].

 

Rz. 31

[Autor/Stand] Zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen einer örtlich unzuständigen FinB s. § 388 Rz. 78.

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.10.2023
[2] BGH v. 4.12.1985 – 2 StR 848/84, NJW 1986, 1999 (2000) zur Frage eines Verwertungsverbots; Bülte in HHSp., § 389 AO Rz. 29; Randt in JJR9, § 389 AO Rz. 15.
[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.10.2023

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