2 mögliche Wege

Die KfW-Förderprogramme können auch von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder von den Miteigentümern für ihre im Eigentum stehende Wohnung beantragt werden. Die KfW-Förderbank lässt hierzu 2 Wege offen. Welcher am Ende gewählt wird, hängt natürlich auch von der Maßnahme ab. Saniert beispielsweise nur ein Miteigentümer seine Wohnung, dann wird auch nur dieser Miteigentümer einen Antrag stellen.

Wie beschrieben, stehen 2 Wege offen. Zum einen kann die WEG als Gemeinschaft für mehrere Miteigentümer einen Darlehensantrag stellen, zum anderen kann jeder Miteigentümer für sich einen Antrag stellen. Die KfW-Förderbank empfiehlt, soweit es sich um eine Maßnahme handelt, an der alle Miteigentümer beteiligt sind, dass ein gebündelter Gesamtantrag gestellt wird.

Werden Zuschüsse beantragt, so wird auch hier bei mehreren betroffenen Miteigentümern empfohlen, einen gebündelten Antrag zu stellen. Die gewährten Zuschüsse werden anhand der Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer verteilt. Hiervon ausgenommen sind Zuschüsse, die direkt einer Wohnung zugeordnet werden können.

Förderung ausgeschlossen

Von der Förderung ausgeschlossen sind Miteigentumsanteile

  • an einem nicht zu Wohnzwecken genutzten Objekt,
  • von nicht natürlichen Personen,
  • von Eigentümern, die bereits eine Förderung für die Wohnung beantragt oder erhalten haben.

Beantragt die WEG einen Zuschuss, so werden folgende Unterlagen verlangt:

  • der Zuschussantrag mit der Unterschrift des Hausverwalters,
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Hausverwalters oder ein Handelsregisterauszug, wenn es sich beim Hausverwalter um eine juristische Person handelt,
  • der rechtskräftige Sanierungsbeschluss der WEG,
  • der rechtskräftige Beschluss der WEG über die Beantragung des Zuschusses,
  • Vollmacht des Hausverwalters hinsichtlich der Antragsberechtigung,
  • vollständige Liste der Miteigentümer der WEG mit deren Anschrift und Miteigentumsanteilen.

Wird ein Kredit beantragt, so müssen im Prinzip die oben genannten Unterlagen vorgelegt werden. Diese sind aber noch um die Gesamtsumme der förderungsfähigen Kosten für das Sanierungsobjekt zu ergänzen. Die WEG-Beschlüsse müssen sich natürlich auf die Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen beziehen.

De-minimis-Erklärung

Miteigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben, müssen zudem noch eine "De-minimis-Erklärung" beibringen (siehe KfW-Webseite).

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