Kurzbeschreibung

Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei steuerlichen Besonderheiten abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren, und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.

Einführung

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch, das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Die Autoren: Winfried Ruh, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Stefan Haas, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Siehe auch

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2016, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Praxis-Checkliste: Allgemeine Grundsätze
1. Wurde beachtet, dass gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG steuerrechtliche Wahlrechte autonom und somit unabhängig von der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ausgeübt werden können?[1] Wurden die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung angesetzten Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen?[2] Wurde hinsichtlich von Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz die Übersicht in der Verfügung der OFD Münster vom 14.9.2012 beachtet?[3]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurde hinsichtlich Bilanzberichtigungen die BFH-Rechtsprechung[4] beachtet, wonach das Finanzamt eine (Vorjahres-)Bilanz, die im Zeitpunkt ihrer Erstellung den GoB entspricht, aufgrund einer nachträglich geänderten rechtlichen Beurteilung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ändern kann, weil es nur noch auf die objektiv zutreffende Rechtslage im Zeitpunkt der endgültigen Veranlagung ankommt?[5] Wurde beachtet, dass Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nur unvollständig aktiviert wurden, im ersten noch nicht bestandskräftigen Jahr nachträglich zu aktivieren sind?[6]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde beachtet, dass Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag auf das Leben eines Angehörigen eines Unternehmers dem Betriebsvermögen zugeordnet werden können, wenn mit dem Vertrag vordergründig bezweckt wird, Geld für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen?[7] Nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann jedoch der Fall, dass die Gesellschafter sich gegenseitig im Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel der Absicherung gegen wirtschaftliche Folgen zum Abschluss einer Versicherung für den Todesfall verpflichten.[8]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde geprüft, ob für sämtliche Bewirtungen ordnungsgemäße Bewirtungsbelege i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit einem Vermerk über den konkreten Bewirtungsanlass[9] vorliegen und ob diese gesondert gem. § 4 Abs. 7 Satz 1 EStG gebucht wurden?[10] Wurde die BFH-Rechtsprechung[11] beachtet, wonach die über Bewirtungen in einer Gaststätte ausgestellten Rechnungen - sofern es sich nicht um Kleinbeträge unter ...

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