Kurzbeschreibung
Diese Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen Überblick über alle bei der Jahresabschluss-Erstellung der Steuerbilanz von Kapitalgesellschaften zu beachtenden Besonderheiten und über alle zu bewältigenden Arbeitsschritte.
Überblick
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschluss-Bereich sind. Zudem besteht i. d. R. ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommt eine Vielzahl von steuerlichen Änderungsgesetzen, wie zuletzt das Bilanzrechtsumsetzungsgesetz oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschluss-Erstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, sowie zu weiterführender Literatur.
Die Autoren: | Winfried Ruh, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stefan Haas, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
Jahresabschluss-Checkliste Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz
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Praxis-Checkliste: GmbH/AG/Allgemein | |||||
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1. Wurden Bewertungsunterschiede zur Handelsbilanz[1] und steuerliche Ansatzverbote beachtet, insbesondere[2] bei
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□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
2. Wurden beim Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 27.11.2013 beachtet?[3] Die Finanzverwaltung geht entsprechend der überwiegenden Literaturauffassung von einer Kapitalherabsetzung aus überhöhten Kaufpreiszahlungen aus. Überhöhte Kaufpreiszahlungen stellen im Regelfall vGA dar.[4] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
3. Wurden die Regelungen zur Zinsschranke[5] beachtet, sofern eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung i. S. d. § 8a Abs. 2 bzw. 3 KStG[6] vorliegt?[7] Wurde beachtet, dass die Bemessungsgrundlage für die 30-%-Grenze um vGA mit Zinsertragscharakter zu erhöhen ist?[8] Wurde die Freigrenze von 3 Mio. EUR beachtet?[9] Wurde bei der Berechnung der Zinsschranke der EBITDA-Vortrag für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren beachtet?[10] Wurde die aktuelle BFH-Rechtsprechung beachtet, wonach die Zinsschranke als potenziell verfassungswidrig einzustufen ist?[11] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
4. Wurde für die Bildung/Bewertung von Pensionsrückstellungen ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung von § 6a EStG[12] eingeholt? Wurde die BFH-Rechtsprechung[13] berücksichtigt, wonach bei einem Berechnungsfehler ein Nachholverbot für Pensionsrückstellungen besteht? Wurde die Bewertung unter Berücksichtigung der angehobenen Altersgrenzen vorgenommen?[14] Wurde beachtet, dass bei Ges-GF entgegen R 6a Abs. 8 EStR 2012 das vertraglich festgelegte Pensionsalter zugrunde zu legen ist?[15] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
5. Wurde für Pensionsrückstellungen der BFH-Beschluss[16] beachtet, wonach eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden darf, wenn die Pensionszusage in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen steht? Wurde auch die Grundsatzentscheidung des BFH[17] zur Pensionszusage an Gesell... |
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