Die Abgeltungsteuer ist nach Auffassung des FG Niedersachsen nicht zur Standortförderung des deutschen Finanzplatzes geeignet. Zum einen sei die in den Gesetzesmaterialien genannte Verbesserung der "Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes", die mit der Einführung der Abgeltungsteuer erreicht werden sollte, vom Gesetzgeber nicht hinreichend bestimmt, sondern nur als vage Zielsetzung ausgestaltet[76].

Zum anderen sei der Abgeltungsteuersatz im Vergleich mit anderen EU-Staaten nicht so attraktiv niedrig, dass er geeignet ist, auf internationaler Ebene zu einem Besteuerungsvorteil zu führen und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes zu erhöhen[77].

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