Der Entwurf des AEAStG 2023 enthält entgegen dem bisherigen Anwendungsschreiben keine Arbeitshilfen wie Länderlisten. Aufgrund des Alters der Listen und die laufende Änderung der Steuerbelastung im Ausland ist es nicht zweckmäßig, auf die früheren Listen zurückzugreifen.

Erste Anhaltspunkte können sich jedoch aus den BMF-Monatsberichten "Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich" ergeben (vgl. BMF-Homepage).

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