Zur Implementierung des MoPeG sind umfassende Änderungen im BGB vorgesehen. Daneben sollen durch das MoPeG weitere 133 Gesetze und Verordnungen an die neuen Anforderungen des Personengesellschaftsrechts angepasst werden.

Bemerkenswerterweise ist kein Steuergesetz von den Änderungen durch das MoPeG betroffen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass mit dem MoPeG nach Ansicht der Verfasser[28] keine Änderungen an den (ertragsteuerlichen) Grundsätzen der Besteuerung von Personengesellschaften verbunden sein sollen.

[28] BT-Drucks. 19/27635, 107.

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