Zusätzlich denkbar ist die Tokenisierung von virtuellen, d.h. allein vertraglich begründeten Rechtspositionen, die den Berechtigten in wesentlichen wirtschaftlichen Punkten schuldrechtlich wie einen Gesellschafter stellt, mittels NFT. Typischerweise wird das Recht

  • auf quotale Teilhabe an der Ausschüttung und
  • an einem Exit

in solchen virtuellen Gesellschaftsanteilen verbrieft.

Rechtlich ist die Verbriefung solcher virtuellen Gesellschafterbeteiligungen ohne weiteres denkbar: Die Ausgabe virtueller Gesellschafterbeteiligungen an einer GmbH unterliegt insbesondere nicht der notariellen Beurkundungspflicht nach § 15 GmbHG.

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