Keine besonderen Aufgabenstellungen ergeben sich, wenn die Steuerberatungsgesellschaft

  • im Wege der Bargründung als neue Gesellschaft gegründet wird und
  • erstmals ihre Geschäfte neu in dieser Rechtsform aufnimmt.

Dies stellt in der Praxis jedoch nicht den Regelfall dar.

In der Regel besteht die steuerliche Beratungseinheit schon vor Gründung der GmbH. Aufgabe ist es für diesen Fall, diese – in der Regel zu Buchwerten – auf die neue Kapitalgesellschaft zu übertragen.

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