Die in der obigen Übersicht genannten Zertifizierungen wurden von der DIAZert bis zum 31.12.2015 angeboten.

Seit dem 1.1.2016 bietet die DIAZert Zertifizierungen nach zwei neuen Zertifizierungsprogrammen an. Es wird differenziert zwischen

  • der Sachverständigenzertifizierung in Anlehnung an den Standard der IHK zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung und
  • der Immobiliengutachterzertifizierung in Anlehnung an den Standard der Finanzwirtschaft.

Beide Zertifizierungsprogramme sind nicht durch die DAkkS akkreditiert (s.a. Schmalgemeier in Gerady/Möckel/Troff/Bischoff, Praxis der Grundstücksbewertung, 132. EL Stand: 12/2020, S. 9.1.3/24). Die Zertifizierungstitel der nicht akkreditierten Programme lauten ausweislich des Internetauftritts der DIAZert:

 
In Anlehnung an den Standard der IHK Zertifizierte/r Sachverständige/r für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien (LS)
Zertifizierte/r Sachverständige/r für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien (S)
Zertifizierte/r Sachverständige/r für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF)
Zertifizierte/r Sachverständige/r für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten (F)
In Anlehnung an den Standard der Finanzwirtschaft Zertifizierter Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung gem. ImmoWertV von Standardimmobilien (LS)
Zertifizierter Immobiliengutachter für die Markt- und Beleihungswertermittlung gem. ImmoWertV und BelWertV von Standardimmobilien (S)
Zertifizierter Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung gem. ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)
Zertifizierter Immobiliengutachter für die Markt- und Beleihungswertermittlung gem. ImmoWertV und BelWertV aller Immobilienarten (F)

Gutachten vorstehender Sachverständiger/Gutachter können u.E. nach § 198 Abs. 2 BewG nicht als Nachweis anerkannt werden.

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