Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung will mit der "Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht" einen Prozess zur dauerhaften Reduzierung von steuerlichen Verwaltungsvorschriften eingeleiten.
In den Jahren 2005 bis 2010 wurden hierdurch knapp 4.000 nicht mehr benötigte BMF-Schreiben aufgehoben. Dieser Prozess wird seit 2011 auf die Weise fortgeführt, dass jährlich eine Positivliste der ab dem aktuellen Besteuerungszeitraum geltenden BMF-Schreiben sowie eine Liste der nicht mehr in der jeweils aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben veröffentlicht werden.
Seit 2013 erfolgt das auch für unter demselben Datum veröffentlichte gleich lautende Erlasse (GLE) der obersten Finanzbehörden der Länder. Durch die regelmäßigen Prüfungen wird sichergestellt, dass jeweils nur die für den aktuellen Veranlagungszeitraum anwendbaren BMF-Schreiben und GLE in der jährlich veröffentlichten Positivliste aufgeführt sind.
Positivliste veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat aktuell zwei Schreiben veröffentlicht zur Anwendung von BMF-Schreiben bzw. von GLE. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2023 verwirklicht werden, die bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen GLE der obersten Finanzbehörden der Länder bzw. BMF-Schreiben anzuwenden sind, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
GLE bzw. BMF-Schreiben, die nicht in der Positivliste aufgeführt werden, werden für nach dem 31.12.2023 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Unberührt bleibt die Anwendung der Erlasse bzw. BMF-Schreiben für vor dem 1.1.2024 verwirklichte Steuertatbestände, es sei denn, sie wurden bereits durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben bzw. GLE der obersten Finanzbehörden der Länder überholt.
BMF, Schreiben v. 14.3.2025, IV A 2 - O 2000/00074/009/001 (BMF-Schreiben)
BMF, Schreiben v. 14.3.2025, IV A 2 - O 2000/00074/009/001 (Gleich lautende Erlasse)
Positivliste (Stand: 13.3.2025)
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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