Wunsch zur Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen ...: In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) schlug der Deutsche Bundesrat vor, die Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp), steuerfrei zu stellen.[1] Die Steuerbefreiung sollte Anlagen betreffen, die nach dem 31.12.2019 errichtet werden. Als Beispiel hierfür diente die Freistellung solcher Anlagen von der Gewerbesteuer gem. § 3 Nr. 32 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 2019.[2]Ziel des Bundesrates war es, Steuerpflichtige (Stpfl.) und Finanzbehörden von Bürokratie zu entlasten und so die künftige Versorgung mit regenerativen Energien zu unterstützen. Die Bundesregierung sagte eine Prüfung dieses Vorschlags zu.[3]

... wurde nicht gesetzlich umgesetzt: Mit Beschluss vom 18.12.2020 zum JStG 2020 bedauerte der Bundesrat, dass die Bundesregierung den Vorschlag einer Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen nicht aufgegriffen hatte und bat um eine zeitnahe anderweitige Umsetzung.[4]

[1] BR-Drucks. 503/20 v. 9.10.2020, Nr. 21, S. 33.
[2] Eingefügt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451.
[3] BT-Drucks. 19/23551 v. 21.10.2020, zu Ziff. 21, S. 54.
[4] BT-Drucks. 746/20 (Beschluss).

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