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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

Dem in Berlin am 9. Dezember 2019 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2006 II S. 930, 931) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Steuerfestsetzungen]

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut des durch dieses Gesetz geänderten Abkommens in der vom Inkrafttreten des Protokolls an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

Art. 3 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 15 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. [2].

[1] In Kraft getreten am 16.12.2020.
[2] In Kraft getreten am 29.3.2021 (BGBl 2021 II S. 437).

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