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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

Dem in Singapur am 28. Juni 2004 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 2 in Kraft[1] tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft getreten 12. Dezember 2006, anzuwenden grundsätzlich ab 1.1.2007.

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