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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

Dem in Berlin am 29. Dezember 2010 unterzeichneten Protokoll zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2002 II S. 734, 735) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel III Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben[2].

[1] In Kraft getreten am 9.12.2011.
[2] In Kraft getreten am 1.3.2012 (BGBl II S. 146), Anwendung grundsätzlich ab 1.1.2011.

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