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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1

1Dem in Brüssel am 21. Januar 2010 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern (BGBl. 1969 II S. 17, 18) sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 (BGBl. 2003 II S. 1615, 1616) wird zugestimmt. 2Das Änderungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Änderungsprotokoll nach seinem Artikel III Absatz 2 in Kraft[2] tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft getreten am 24.11.2010.
[2] Inkrafttreten noch offen. Anwendung grundsätzlich ab 1.1.2010.

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