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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1

Dem in Tunis am 8. Februar 2018 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1]

 

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2 in Kraft tritt[2], ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft getreten am 29.12.2018.
[2] In Kraft getreten am 16.12.2019 (BGBl 2020 II S. 154.

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