[Vorspann]
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 [Zustimmung]
1Dem in Tokyo am 17. Dezember 2015 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Art. 2 [Ermächtigungen]
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen, um die folgenden im Abkommen vorgesehenen späteren Bestimmungen zu treffen über
1. |
ähnliche Einrichtungen aufgrund eines Notenwechsels nach Artikel 18 Absatz 4 des Abkommens, |
2. |
einvernehmlich anerkannte Börsen nach Artikel 21 Absatz 7 Buchstabe c Ziffer iv des Abkommens, |
4. |
weitere Steuern, für die aufgrund eines Notenwechsels nach Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe c des Abkommens die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung geleistet werden soll. |
Art. 3 [Inkrafttreten]
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 31 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. [2].
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen