FinMin Sachsen-Anhalt, 21.6.2019, 46 - S 0184 - 27

 

1 Steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Die Tätigkeit der Dialysevereine ist trotz des Wettbewerbs zu steuerpflichtigen niedergelassenen Ärzten als steuerbegünstigter Zweckbetrieb zu behandeln. Der von Dialysevereinen durch diese Tätigkeit unterhaltene wirtschaftliche Geschäftsbetrieb erfüllt in aller Regel die Voraussetzungen des § 65 AO. Er dient in seiner Gesamtrichtung dazu, den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck, nämlich die Betreuung und Versorgung von Dialyse-Patienten, zu verwirklichen. Dieser Zweck kann auch nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden. Ein Wettbewerb zu steuerpflichtigen Ärzten ist bei der Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbar.

 

2 Selbstlosigkeit

Ob ein Dialyseverein das Gebot der Selbstlosigkeit erfüllt (§ 55 AO), ist für den Einzelfall zu prüfen. Die Mitgliedschaft von Ärzten oder Industrieunternehmen schließt die Selbstlosigkeit nicht von vornherein aus. Vielmehr kommt es darauf an, ob die beteiligten Ärzte oder Unternehmen Vorteile durch die Mitgliedschaft haben. Sind Mitglieder und Nichtmitglieder zu gleichen Bedingungen in dem Verein als Ärzte tätig, kann die Gemeinnützigkeit nicht wegen fehlender Selbstlosigkeit abgelehnt werden.

 

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;

AO 1977 § 55

AO 1977 § 65

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