Rz. 219

Roh- und Hilfsstoffe sind Stoffe, die durch Be- oder Verarbeitung in die zu produzierende Ware eingehen, wobei der Rohstoff Haupt- und der Hilfsstoff Nebenbestandteil wird. Zu den Hilfsstoffen gehören u. a. auch Verpackungsmaterialien, soweit sie zur Verkehrsfähigkeit der Ware notwendig sind.

 

Rz. 220

Betriebsstoffe sind die bei der Produktion zu verbrauchenden Stoffe, die nicht in das Produkt eingehen, z. B. Treib- und Schmierstoffe. Ebenfalls hierher gehören Vorräte, die zum Verbrauch im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit bestimmt sind, ohne mit der Produktion direkt zu tun zu haben, etwa Büromaterialien, aber auch Werbematerial und Vorräte von Nebenbetrieben wie Werkskantinen u. ä. Mustergegenstände der erzeugten Waren, die zu Werbezwecken unentgeltlich abgegeben werden, gehören indessen zu den fertigen Erzeugnissen.[1]

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