Rz. 216

Das Umlaufvermögen gliedert sich in

  • Vorräte
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere (des Umlaufvermögens)
  • Zahlungsmittel.

Die weitere Untergliederung der Vorräte in

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  • fertige Erzeugnisse, Waren
  • geleistete Anzahlungen

hat ihren Sinn in der unterschiedlichen Verkehrsfähigkeit der jeweiligen Wirtschaftsgüter. Die weitere Untergliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Wertpapiere des Umlaufvermögens sind beteiligungsspezifisch.

 

Rz. 216a

Diese Untergliederungen entsprechen dem Grundsatz der Bilanzklarheit, weil sie die unterschiedliche Verwertbarkeit, Liquidität oder Bonität der Vermögensgegenstände kenntlich macht. Die Aufgliederung gehört deshalb zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist somit auch für die Steuerbilanz erforderlich.

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