Rz. 142
§ 4k Abs. 4 EStG beinhaltet Regelungen in Bezug auf Gestaltungen mit Double Deduction- bzw. DD-Inkongruenz und setzt die Vorgaben der Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. g ("DD-Effekte aus hybriden Gestaltungen") und Art. 9b ("Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit") ATAD um.
Rz. 143
Dabei konstatiert § 4k Abs. 4 S. 2 EStG Vorrangigkeitsregelungen, die den Anwendungsvorrang des Art. 9 Abs. 1 Buchst. a ATAD vor Art. 9 Abs. 1 Buchst. b ATAD umsetzen sollen.
Rz. 144
Die Anwendung der Abzugsbeschränkung nach § 4k Abs. 4 S. 1 EStG wird durch S. 3 im Hinblick auf doppelt berücksichtigte Erträge und durch S. 4 in Zusammenhang mit Anrechnungsfällen bei Outbound-Konstellationen suspendiert.
Rz. 145
Die Regelungen des § 4k Abs. 4 EStG sind gegenüber § 4k Abs. 1 bis Abs. 3 EStG subsidiär.
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