Rz. 118

Während § 4k Abs. 2 S. 1 EStG Inbound-Fälle erfasst, richtet sich die Sekundärregelungen des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG an Outbound-Fälle und stellt auf Situationen ab, bei denen ein in Deutschland unbeschränkt Stpf. unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter einer (aus deutscher Sicht) aus. vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge