Rz. 33

Unschädlich sind rein quantitative Veränderungen in dem Produktangebot. Der Umsatz, der mit den Produkten erzielt wird, ist daher ebenso unerheblich wie die bloße Anzahl der für die Produktion oder den Vertrieb der Produkte eingesetzten Mitarbeiter (zu der Frage der Qualifikation der Mitarbeiter unten Rz. 42ff.).

 

Rz. 34

Eine Erweiterung des Produktangebots i. d. S. liegt nur vor, wenn ein völlig neues Produkt angeboten wird, das mit den bisher hergestellten oder vertriebenen Produkten keinen Bezug aufweist.[1] Abwandlungen des bisherigen Produkts oder Weiterentwicklungen des bisherigen Produktangebots sind nicht schädlich. Das neue Produktangebot darf auch nicht nur als Ergänzung zum bisherigen Angebot anzusehen sein. Es ist insoweit auf die Marktwahrnehmung abzustellen.

[1] Ähnlich Röder, DStR 2017, 1737f.

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