Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt.

In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z. B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußgeldstelle und der Arbeitsbereich Cum-Ex. Eine besondere Bedeutung hat das neu eingerichtete Informations- und Analysezentrum: Es übernimmt eine koordinierende und unterstützende Funktion bei der Aufklärung bekannter Steuergestaltungen am Kapitalmarkt sowie eine koordinierende Funktion bei der Prävention von kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen, wozu auch mögliche Gestaltungen mit Investmentfonds gehören.

In der Gruppe Internationaler Informationsaustausch laufen Meldungen zu Steuergestaltungsmodellen zusammen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet, solche Modelle an das BZSt zu melden. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mitteilungspflichtig, wenn erkennbar ist, dass eine bestimmte Struktur nur deshalb gewählt wurde, um Steuern zu sparen. Mit der Auswertung dieser Meldungen können sich zahlreiche wichtige Erkenntnisse beim Kampf gegen Steuergestaltungen ergeben. Denn nur bei schneller Kenntnis von Umgehungsmöglichkeiten kann der Gesetzgeber zeitnah und entschieden reagieren, um Steuerausfälle zu verhindern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge