Komponenten

Die Förderung erfolgt als sog. Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Ein Förderdarlehen setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Baudarlehen
  • Tilgungszuschuss und
  • Baukostenzuschuss

Eigenanteil 20 %

Der Bauherr muss zur Deckung der Gesamtkosten mindestens einen Eigenanteil von 20 %,bezogen auf die Gesamtkosten, erbringen. Als Eigenleistung werden neben Geldmitteln anerkannt

  • eingebrachte und bezahlte Materialien,
  • Wert der Selbsthilfe aus selbst erbrachten Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen nach § 8 II. BV.

Fremdmittel können in angemessener Höhe in Anspruch genommen werden. Dabei dürfen diese nur unkündbare Tilgungsdarlehen zu höchstens für den erststelligen Rang üblichen Bedingungen sein.

Eine Finanzierung durch Bausparverträge ist ausgeschlossen.

Baudarlehen

80 % / 60.000 EUR

Die Baudarlehen werden zinslos mit einer Laufzeit von 20 bis 25 Jahren vergeben. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal aber 60.000 EUR je Mietwohnung. Zudem ist die Förderhöhe abhängig vom baulichen Zustand der Wohnung, d. h., die Bewilligungsstelle kann die Förderhöchstbeträge auch herabsenken. Die Auszahlungsquote beträgt 98,5 % (siehe Darlehenskosten).

Das Baudarlehen ist im Grundbuch dinglich zu sichern. An welcher Rangstelle es im Grundbuch stehen soll bzw. muss, regelt der jeweilige Bewilligungsbescheid.

Baukostenzuschuss und Tilgungszuschüsse

Bis zu 15 %

Neben dem zinslosen Darlehen kann der Antragsteller auch noch in den Genuss von einem Baukostenzuschuss und verschiedenen Tilgungszuschüssen kommen. Dies ist neben dem zinslosen Baudarlehen eine weitere sich lohnende Förderkomponente. Es sind folgende Tilgungszuschüsse möglich:

 
Zuschuss Voraussetzung
Baukostenzuschuss bis zu 15 % Liegt die notwendige Bewilligungsmiete nach der Aufwands- und Ertragsrechnung über der ortüblichen Vergleichsmiete oder angemessenen Miete, so wird ein Baukostenzuschuss gewährt. Der Baukostenzuschuss wird grundsätzlich so bemessen, dass die Bewilligungsmiete sich der Vergleichsmiete angleicht. Allerdings werden maximal bis zu 15 % der Baukosten bezuschusst.
Tilgungszuschuss 15 %

Dieser Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn der Darlehensnehmer sich verpflichtet hat, die Belegungsbedingungen für die geförderte Wohnung oder einen Teil der geförderten Wohnungen für 20 Jahre einzugehen.

Bemessungsgrundlage für die Höhe des Tilgungszuschusses ist der auf die betreffende Wohnung entfallende Darlehensanteil.
Tilgungszuschuss 10 %

Voraussetzungen für diesen Zuschuss sind die barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattungen von Wohnungen sowie eine objektiv sinnvolle und maßgebliche Verbesserung der Wohnung unter dem Gesichtspunkt der Barrierereduzierung.

Bemessungsgrundlage für die Höhe des Tilgungszuschusses ist der auf die betreffende Wohnung entfallende Darlehensanteil.
Tilgungszuschuss 10 % Werden die Grenzwerte der EnEV um mindestens 40 % unterschritten, so kann mit diesem Tilgungszuschuss gerechnet werden. Bemessungsgrundlage für die Höhe des Tilgungszuschusses ist der auf die betreffende Wohnung entfallende Darlehensanteil.

Anrechnung

Die Zuschüsse werden in der Prüfung der Schlussabrechnung gewährt und auf die Restschuld angerechnet.

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