31.12.2031

Wer die Fördermittel dieses Programms beanspruchen will, muss sich den Belegungsbedingungen des Landes Thüringen unterwerfen. So ist man verpflichtet, für den Zeitraum beginnend mit dem Abschluss der Modernisierungsarbeiten bis zum 31.12.2031 die Mietwohnung nur an Personen zu vermieten, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 10 ThürWoFG nicht übersteigt. Sollte ein Darlehensnehmer sich verpflichten, die Belegungsbedingungen für einen Zeitraum von 20 Jahren einzugehen, verlängert sich die Frist um 5 Jahre.

Freistellung

Wohnungen, die weniger als 250 EUR Fördermittel je m2 Wohnfläche erhalten und sich demzufolge eine Modernisierungsumlage von umgerechnet weniger als 0,50 EUR/m2 errechnet, werden von den Belegungsbedingungen freigestellt, wenn innerhalb der nächsten 4 Jahre keine weiteren Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wird gegen diese Bedingung verstoßen, so gelten die Fristen für die Belegungsbedingungen ohne Besonderheiten (31.12.2031).

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