Dieses Förderprogramm ist für Eigentümer von Eigenheimen erstellt worden. Allerdings ist die Antragsbearbeitung an Einkommensgrenzen[1] gebunden. Es handelt sich um folgende Grenzen, berechnet an einem Musterhaushalt:

  • Einkommensgrenzen

    1-Personen-Haushalt = 32.900 EUR

  • 2-Personen-Haushalt = 49.300 EUR
  • 3-Personen-Haushalt = 63.000 EUR
  • 4-Personen-Haushalt = 76.800 EUR
  • 5-Personen-Haushalt = 90.500 EUR

Für jede weitere dem Haushalt zugehörige Person werden 11.420 EUR hinzugerechnet. Für jedes zusätzliche Kind beträgt der Hinzurechnungsbetrag 2.285 EUR.

Um die Einkommensvoraussetzungen einzuhalten, darf das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen des § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigen. Das Haushaltseinkommen berechnet sich aus dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.

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