Selbstgenutzter Wohnraum
Förderobjekte sind alle Maßnahmen, die im Ergebnis zur Bildung von selbstgenutztem Wohnraum dienen. Dies können folgende Maßnahmen sein:
- Neubau eines Einfamilienhauses
- Erwerb eines Einfamilienhauses
- Änderung oder Erweiterungen von Gebäuden, wenn neuer Wohnraum geschaffen wird und hierzu wesentlicher Bauaufwand erforderlich ist
- Ausbauten oder Erweiterung des Einfamilienhauses auf die Belange eines behinderten Haushaltsangehörigen, wenn der bisherige Wohnraum nicht angemessen und hierzu wesentlicher Bauaufwand erforderlich ist.
Erwerb, Neubau, Sanierung oder Modernisierung sind an Effizienzhaus-Standards geknüpft. So hängt die Förderung auch davon ab, ob diese Standards erreicht werden. Genauere Informationen über die Standards findet man in den KfW-Bank-Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" (www.kfw.de).
Effizienzhaus
Es gelten folgende Effizienzhaus-Standardwerte:
Effizienzhaus-Standard | Jahresprimärenergiebedarf (QP) | Transmissionswärmeverlust (HT) |
---|---|---|
115 | 115 % | 130 % |
100 | 100 % | 115 % |
85 | 85 % | 100 % |
70 | 70 % | 85 % |
55 | 55 % | 70 % |
Effizienzhaus plus | 55 % (0 %) | 55 % |
Im Rahmen der Antragstellung muss der ggf. geplante oder derzeitige Effizienzhaus-Standard nachgewiesen werden. Hierzu ist die Bestätigung eines Architekten oder Ingenieurs erforderlich. Nach der Maßnahme muss das Objekt mindestens einem Effizienzhaus-Standard von 115 entsprechen.
Wohnflächenbegrenzung
Neben dem Erreichen der Standards ist noch eine Wohnflächenbegrenzung geregelt. So darf bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen die Wohnfläche maximal 130 m2 betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Wohnfläche um jeweils 10 m2.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen