Bei den geregelten Einkommensgrenzen wird zwischen Präferenzgemeinden und übrigen Regionen unterschieden (siehe Darlehenshöhe).

 

Einkommensgrenzen

Haushalte Präferenzgemeinden übrige Region
Familie mit 1 Kind (3 Personen) 32.640 EUR 28.560 EUR
Familie mit 2 Kindern (4 Personen) 39.360 EUR 34.440 EUR
Familie mit 3 Kindern (5 Personen) 46.080 EUR 40.320 EUR
Alleinerziehender mit 1 Kind (2 Personen) 29.040 EUR 25.410 EUR
Alleinerziehender mit 2 Kindern (3 Personen) 33.360 EUR 29.190 EUR
für jedes weitere Kind +6.720 EUR +5.680 EUR

Jahreseinkommen

Als Bemessungsgrundlage wird das Jahreseinkommen des Haushalts innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung herangezogen. Hat sich das Einkommen während des Zeitraums geändert oder wird dieses sich in naher Zukunft unmittelbar wesentlich ändern, so wird dieses Einkommen zur Berechnung herangezogen.

Berechnung des Jahresbruttoeinkommens

 
Jahresbruttoeinkommen je Haushaltsangehörigem
abzgl. Werbungskosten (entweder pauschal 1.000 EUR bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; 102 EUR bei Renten oder tatsächliche Werbungskosten)
= Zwischensumme
davon abzgl. 10 % für Steuern vom Einkommen
davon abzgl. 10 % für Krankenversicherungsbeiträge
davon abzgl. 10 % Rentenversicherungs-/Lebensversicherungsbeiträge
= Einkommen je Haushaltsangehörigem

Die Jahresbruttoeinkommen aller Haushaltszugehörigen werden zu einem Gesamteinkommen addiert und um die unten aufgeführten Frei- und/oder Abzugsbeträge zusätzlich gemindert:

 
Gesamteinkommen des Haushalts vermindert um…
5.000 EUR für Ehepaare, die jünger als 40 Jahre sind und deren Heirat nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Lebenspartnerschaften sind gleichgestellt)
4.500 EUR für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder der Zuordnung zu einer Pflegestufe
1.000 EUR für jedes zum Haushalt rechnende Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG
6.000 EUR max. für nachgewiesene Unterhaltsverpflichtungen (jährliche Beträge in geringerer Höhe werden nur in ihrer tatsächlichen Höhe berücksichtigt)

Das ermittelte Ergebnis darf die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

 
Praxis-Beispiel

Einkommensgrenze

Familie Mustermann möchte sich ein Eigenheim kaufen und dieses Programm nutzen. Der Haushalt der Mustermanns besteht aus Frank Mustermann (35 Jahre alt), seiner Ehefrau Klara Mustermann (34 Jahre alt) und ihrem 2-jährigen Sohn. Weiterhin soll in dem Eigenheim die schwerbehinderte Mutter von Frau Klara Mustermann wohnen. Laut Behindertenausweis hat die Mutter einen Behinderungsgrad von 70 %. Das ausgesuchte Einfamilienhaus liegt in einer Präferenzgemeide. Das Jahreseinkommen des Haushalts liegt bei 50.000 EUR und wird allein von Herrn Mustermann beigebracht. Herr Mustermann ist Angestellter. Frau Mustermann ist Hausfrau und zukünftig auch mit der häuslichen Pflege der Mutter ausgelastet. Die Mustermanns haben 4 Jahre vor der geplanten Antragstellung geheiratet.

Die Einhaltung der Einkommensgrenze berechnet sich wie folgt:

 
Jahreseinkommen Frank Mustermann 50.000 EUR
+ Jahreseinkommen Klara Mustermann 0,00 EUR
= Haushaltsjahreseinkommen 50.000 EUR
./. Werbungskostenpauschale Arbeitnehmer -1.000 EUR
= Zwischensumme 49.000 EUR
. /. 10 % von 49.000 EUR pauschal Steuern -4.900 EUR
./. 10 % von 49.000 EUR pauschal Krankenversicherung -4.900 EUR
./. 10 % von 49.000 EUR pauschal Renten-/Lebensversicherung -4.900 EUR
= Haushaltsgesamteinkommen 34.300 EUR
./. Minderung für junge Paare -5.000 EUR
./. Kinderfreibetrag für den Sohn -1.000 EUR
./. Minderung wegen der schwerbehinderten Mutter -4.500 EUR
= maßgebliches Jahreseinkommen für die Einkommensgrenze 28.300 EUR

Die maßgebliche Einkommensgrenze für einen 4-Personen-Haushalt in einer Präferenzgemeinde beträgt 39.360 EUR. Diese Grenze wird von den Mustermanns (28.300 EUR) deutlich unterschritten.

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