Antragsberechtigte

Antragsberechtigt für dieses Programm sind alle privaten Haushalte, zu denen mindestens ein minderjähriges Kind und/oder eine schwerbehinderte Person gehört. Bei der schwerbehinderten Person muss es sich nicht um ein Kind des Haushalts handeln. Hier reicht es aus, dass diese Person Angehöriger des Haushalts ist. Der Begriff Haushalt verlangt nicht zwingend Ehegatten im Haushalt. Antragsberechtigt sind auch Alleinerziehende.

Neben den obigen Voraussetzungen muss der Haushalt zudem die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge