Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und für die Gesamtfinanzierung als Tilgungsanteil genutzt werden kann. Dadurch können sich beispielsweise die Zinsen vergünstigen, da die Darlehenssumme geringer wird.

3,50 EUR pro m2

Die Zuschusshöhe beträgt in der Regel 35 %, aber maximal 3,50 EUR pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche. Allerdings ist die Berechnung nicht ganz einfach. Der Zuschuss berechnet sich aus der festgelegten durchschnittlichen Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen im gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet zum Zeitpunkt der Antragstellung, gerechnet auf 15 Jahre und auf die anrechenbare Wohnfläche in Quadratmeter.

 
Hinweis

Reduzierung des Zuschusses

Unterschreitet die Miete nach Abzug der Förderung den in der jeweiligen Gemeinde geltenden Höchstsatz der Kosten der Unterkunft, kann der Zuschuss reduziert werden.

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