Ziel des Programms ist die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Neubau
  • 600 EUR Mindestbauaufwand pro m2

    Ausbau, Umbau oder Erweiterung mit einem Bauaufwand von mindestens 600 EUR pro QuadratmeterWohnfläche

  • Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse mit einem Bauaufwand von mindestens 600 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.

Förderfähig sind diese Maßnahmen, wenn

  • der geschaffene Wohnraum angemessen ist und
  • die geltenden Wohnflächenhöchstgrenzen nicht überschritten werden.

Es gelten folgende Wohnflächenhöchstgrenzen:

 
Haushalte Wohnflächenhöchstgrenze
1-Personen-Haushalt 45 m2
2-Personen-Haushalt 60 m2
3-Personen-Haushalt 75 m2
4-Personen-Haushalt 85 m2
jede weitere Person 10 m2

Zur Wohnfläche werden auch alle Nebenräume, wie beispielsweise Küche, Flur, Bad oder WC, gerechnet.

Rollstuhlfahrer

Wird eine Wohnung für Rollstuhlfahrer hergerichtet, so kann von der Wohnflächenhöchstgrenze abgewichen werden.

Die Gesamtkosten für die bauliche Maßnahme an Wohnungen ohne Kosten des Grundstück und der Grunderwerbkosten gemäß DIN 276 dürfen folgende Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten:

  • 2.200 EUR Höchstaufwand pro m2

    2.200 EUR bei Neu- oder Umbauten

  • 1.800 EUR bei Anpassungsmaßnahmen, mindestens aber 600 EUR.

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