Wohnungsgröße
Auch das Objekt selbst muss einige Bedingungen erfüllen. Dies gilt vor allem für die Größe der Wohnung und den Mietzins bei einer Vermietung des Objekts.
Ist die Wohnung vermietet, so dürfen folgende Haushaltsgrößen nicht überschritten werden:
Mietwohnraum | |
---|---|
Personen im Haushalt | max. Wohnfläche |
1-Personen-Haushalt | 60 m2 |
2-Personen-Haushalt | 80 m2 |
jede weitere Person | 15 m2 |
Wird das Objekt vom Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt, gelten folgende Größenbeschränkungen:
Eigene Nutzung | ||
---|---|---|
Personen im Haushalt | bei Eigentumswohnungen | bei Einfamilienhäusern |
1-Personen-Haushalt | 60 m2 | - |
2-Personen-Haushalt | 90 m2 | 110 m2 |
jede weitere Person | 20 m2 | 20 m2 |
Die oben genannten Haushaltsgrößen können in begründeten Fällen überschritten werden. Hierzu muss der Antragsteller die Notwendigkeit erläutern und nachweisen, dass eine sogenannte unbillige Härte vorliegt. Dies ist insbesondere bei folgenden Sachverhalten möglich, wenn
- aufgrund der aktuellen Mietzinsbindungen mit vergleichsweise niedrigen Mieten bezogen auf den Quadratmeter die Anmietung von größerem Wohnraum auch mit niedrigem Einkommen möglich ist,
- ein Wechsel aus der derzeitigen Wohnung, deren Wohnungsgröße über den Grenzen liegt, in eine kleinere Wohnung zu einem erheblich höheren Mietzins führen würde,
- die derzeitige Mobilitätsbeschränkung die Anmietung einer Wohnung über den festgelegten Wohnungsgrößen erforderlich macht.
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