50.000 EUR Finanzierungsbedarf

Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach den jeweiligen Programmbestimmungen der KfW-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Eine weitere Zinsverbilligung erfolgt seitens der SAB nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, dass sich durch die Kombination der Programme miteinander eine günstigere Finanzierung ergibt. Finanzierungslücken können zudem mit dem SAB-Förderergänzungsdarlehen (s. Abschn. 4) geschlossen werden.

Die SAB bearbeitet in der Regel nur Anträge, die einen Finanzierungsbedarf von mindestens 50.000 EUR aufweisen.

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