Beginn der Maßnahme

Mit der Maßnahme darf vor Beginn der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Reine Planungs-, Beratungs- oder Bodenuntersuchungsleistungen gelten nicht als Beginn. Als Maßnahmenbeginn werden in aller Regel die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen angesehen.

Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Antrag an die SIKB zu richten. Dieser Antrag ist bei der SIKB schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anzufordern, da dieser im Moment noch nicht im Formularcenter der Webseite zu finden ist. Werden über die SIKB Förderungen der KfW-Bank beansprucht, so entscheidet zusätzlich die KfW-Bank über die Vergabe.

Verwendungsnachweis

Nach Beendigung der Maßnahme ist die ordnungsgemäße Mittelverwendung über Verwendungsnachweise zu belegen. Bei KfW-Bank-Förderungen sind die programmgemäßen Vordrucke der KfW-Bank (www.kfw.de) zu verwenden.

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