Baumaßnahmen

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Ersterwerb (erstmalige Anschaffung innerhalb von 18 Monaten ab Bezugsfertigkeit),
  • der Ersatzneubau nach Abriss des Objekts (Abriss nicht länger als 18 Monate),
  • der Ankauf einer gebrauchten Immobilie (bei Nichtwohngebäuden muss das Objekt innerhalb von 18 Monaten zu angemessenen Wohnzwecken umgebaut werden),
  • der Ausbau,
  • die Umwandlung,
  • der Umbau und
  • die Erweiterung.

Ein Ausbau im Sinne dieses Programms liegt vor, wenn bestehende Gebäudeteile (z. B. Dachgeschosse) zu Wohnzwecken hergerichtet werden. Der entsprechende Gebäudeteil muss hierzu vorbereitet sein. Als Umwandlung versteht das Programm die Umgestaltung von Nichtwohnräumen zu Wohnräumen. Der Umbau ist die Veränderung von Wohnraum, um beispielsweise Schäden zu beseitigen oder eine dauernde Nutzung zu Wohnzwecken wieder zu ermöglichen. Eine Erweiterung ist die Aufstockung oder ein Anbau an ein bestehendes Gebäude.

 
Hinweis

Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Dieses Programm fördert auch die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen, um Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft zu werden.

Wohnflächenobergrenzen

Die Förderung hängt auch von der Wohnfläche ab. So gelten die folgenden Wohnflächenobergrenzen: Bei einem 3-Personen-Haushalt beträgt die Wohnflächenobergrenze 145 m2. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die förderfähige Wohnfläche um 15 m2.

Besteht der Haushalt aus nur 4 Personen, so kann von der Wohnflächenobergrenze von 145 m2 um zusätzlich 15 m2 abgewichen werden, wenn

  • die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Kellerraum besteht,
  • im Haushalt eine Person wohnt, bei der ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt,
  • im Haushalt eine pflegebedürftige Person (ab Pflegegrad 2) lebt.

Eine Überschreitung von 15 m2 ist auch möglich, wenn es sich um einen Ersatzneubau oder Ankaufsfall handelt.

Folgende Kosten werden gefördert:

  • Kosten des Baugrundstücks und Baunebenkosten
  • ggf. Abrisskosten
  • insbesondere die Aufwendungen für den Notar, Grunderwerbsteuer, Makler
  • Baukosten
  • Kaufpreise

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