Investoren

Unterschiede Investoren – Kommunen

Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen, die dazu dienen, ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar zu machen. Das Förderobjekt muss bereits vorhanden sein, eine Förderung von Neubauten und den Erwerb einer Immobilie ist ausgeschlossen.

Mindestwohnfläche 10 m2

Die Wohnungen sollen so beschaffen sein, dass für jede Person mindestens 10 m2 Wohnfläche zugrunde gelegt werden. Maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung vom 25.11.2013.

Sollten mehrere Haushalte den Wohnraum gemeinschaftlich nutzen, bleibt die durch alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche unberührt.

Kommunen

Folgende Maßnahmen von Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbänden werden gefördert:

  • Herrichtung von Gebäuden
  • Ankauf von privaten Wohngebäuden
  • Herrichtung überlassener Bundes- oder Landesliegenschaften
  • Einrichtung von Gebäuden in Modulbauweise
  • erneute Herrichtung von Wohneinheiten.

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