Die Auszahlung erfolgt bei Darlehen bis 15.000 EUR in 2 Raten. 50 % werden bei Beginn der Maßnahme ausgezahlt, die weiteren 50 % nach Abschluss und Prüfung des Kostennachweises. Wurde Darlehen über 15.000 EUR beantragt, erfolgt die Auszahlung in 3 Raten: 25 % bei Beginn, 55 % nach Fertigstellung und 20 % nach Prüfung des Kostennachweises.

Das Land NRW begünstigt diese Förderdarlehen zusätzlich noch mit Tilgungsnachlässen, die man bei der Planung der Maßnahmen berücksichtigen sollte. Rechnen kann man mit:

  • 20 % auf Antrag, nach Vorlage des Kostennachweises,
  • bis zu weitere 10 %, wenn ein überdurchschnittlicher energetischer Standard erreicht wird und/oder ausschließlich ökologische Dämmstoffe (Blauer Engel oder natureplus-Standard) eingesetzt werden.
  • Werden individuelle Maßnahmen für Menschen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 oder Pflegebedürftige mit Pflegegrad durchgeführt, kann der Tilgungsnachlass 50 % für diesen Teil des Darlehens betragen.

Wird ein Tilgungsnachlass gewährt, wird dieser zu Leistungsbeginn vom gewährten Darlehen abgezogen. Die Kosten und Zinsen werden dann vom geminderten Darlehen erhoben.

 
Achtung

Tilgungsnachlässe können steuerpflichtig sein

Die Tilgungsnachlässe können steuerpflichtig sein. Es wird seitens der NRW-Bank geraten, sich diesbezüglich steuerlich beraten zu lassen.

 
Hinweis

Überdurchschnittlicher energetischer Standard

Ein überdurchschnittlicher energetischer Standard liegt vor, wenn das Wohngebäude nach Beendigung der Maßnahme einen Jahresprimärenergiebedarf eines Referenzgebäudes aufweist. Voraussetzungen sind die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geänderte Gebäude und dass die technischen Referenzführungen der Anlage 1 des Gebäudeenergiegesetzes nicht überschritten werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge