15 % Eigenanteil

Die Bewilligung der Darlehen setzt zunächst voraus, dass der Antragsteller einen Eigenanteil in Höhe von 15 % an den geförderten Bau- und Baunebenkosten erbringen kann. Nimmt der Antragsteller zusätzlich Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz in Anspruch, so muss zusätzlich auch der wohnungsnutzende Haushalt die Einkommensgrenzen einhalten.

Die Baumaßnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen sein. Im Zusammenhang mit der Fertigstellung ist auch die Verwendung nachzuweisen. Stellt die Bewilligungsbehörde nachträglich fest, dass die Darlehen nicht wie beantragt verwendet wurden, können diese sofort zurückverlangt werden. Gleiches gilt für Darlehen, die nicht verbraucht worden sind, weil die Baumaßnahme am Ende günstiger war.

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