In den einzelnen Programmen wird häufiger auf Einkommensgrenzen hingewiesen. Die nachfolgende Tabelle ist eine Zusammenstellung dieser Einkommensgrenzen.

Die im Tabellenkopf genannte Einkommensgrenze 100 % gilt für die Eigentumsförderung und die Mietwohnungsbauförderung der Einkommensgruppe A nach dem Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz (WFNG) NRW:

 

Personenzahl ist wichtig

Personenzahl
Grenze 100 % mögliches Jahreseinkommen brutto
alleinstehend 19.350 EUR 30.318 EUR
2 Personen 23.310 EUR 42.379 EUR
Alleinerziehende mit 1 Kind 24.010 EUR 43.439 EUR
3 Personen, davon 1 Kind 29.370 EUR 45.500 EUR
4 Personen, davon 2 Kinder 35.430 EUR 54.682 EUR
5 Personen, davon 3 Kinder 41.490 EUR 63.864 EUR

Für weitere Fragen zu den Einkommensgrenzen, insbesondere bei Behinderten oder behinderten Familienmitgliedern, sollten Sie sich an die Stadtverwaltung wenden. Bei einigen Programmen können die Einkommensgrenzen bis zu 40 % überschritten werden.

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