In den einzelnen Programmen wird häufiger auf Einkommensgrenzen hingewiesen. Die nachfolgende Tabelle ist eine Zusammenstellung dieser Einkommensgrenzen.
Die im Tabellenkopf genannte Einkommensgrenze 100 % gilt für die Eigentumsförderung und die Mietwohnungsbauförderung der Einkommensgruppe A nach dem Wohnraumförderungs- und Nutzungsgesetz (WFNG) NRW:
Personenzahl ist wichtigPersonenzahl |
Grenze 100 % | mögliches Jahreseinkommen brutto |
---|---|---|
alleinstehend | 19.350 EUR | 30.318 EUR |
2 Personen | 23.310 EUR | 42.379 EUR |
Alleinerziehende mit 1 Kind | 24.010 EUR | 43.439 EUR |
3 Personen, davon 1 Kind | 29.370 EUR | 45.500 EUR |
4 Personen, davon 2 Kinder | 35.430 EUR | 54.682 EUR |
5 Personen, davon 3 Kinder | 41.490 EUR | 63.864 EUR |
Für weitere Fragen zu den Einkommensgrenzen, insbesondere bei Behinderten oder behinderten Familienmitgliedern, sollten Sie sich an die Stadtverwaltung wenden. Bei einigen Programmen können die Einkommensgrenzen bis zu 40 % überschritten werden.
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