20.000 EUR
Der Antragsteller muss folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Das Förderprojekt muss im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen. Handelt es sich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen, müssen die Ausgaben mindestens 5.000 EUR betragen.
- Das sich am Projektstandort befindende Förderobjekt muss sich im Eigentum des Antragstellers befinden oder dieser muss eine Nutzungsberechtigung entsprechend der Zweckbindungsfrist für den Standort nachweisen können.
- Das Projekt muss sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant sein bzw. werden.
- Sind für das Objekt Genehmigungen erforderlich, müssen diese bei Antragstellung allesamt vorliegen.
- Der Antragsteller muss die Gesamtfinanzierung des Projekts einschließlich der Finanzierung der Folgekosten sichern.
- Mit dem Vorhaben darf nicht vor Zugang der Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen werden.
- Die Amortisationszeit des Projekts muss mehr als 5 Jahre dauern.
5 Jahre
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre.
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