Keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen mehr

Keine Zahlungshinweise mehr
Bisher wurden Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Doch seit Juni 2020 wurde dieses bisherige Vorgehen eingestellt in Rheinland-Pfalz. Hierdurch spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 EUR an Porto- und Papierkosten. Die Finanzverwaltung empfiehlt, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Auch in Hessen wurden die regelmäßigen Zahlungshinweise zum Fälligkeitstermin 10.9.2020 letztmalig verschickt. Das Hessische FinMin informiert darüber, dass ab Dezember 2020 der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt wird. "Weniger Post vom Finanzamt und die Umstellung auf das Lastschriftverfahren – das macht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung das Leben leichter, sondern spart auch Geld und schont zudem die Umwelt", erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.
Das Hessische FinMin wies darauf hin, dass Hessen durch den Verzicht darauf, schriftliche Erinnerungen zu versenden, jährlich rund 600.000 EUR an Porto- und Papierkosten sparen sowie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann.
Ähnlich äußerte sich aktuell Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wird künftig auf das Versenden der Zahlungshinweise verzichtet: "Zahlungserinnerungen vier Mal im Jahr mit der Post zu verschicken, ist in Zeiten des Klimawandels nicht mehr angebracht", begründet Finanzminister Reinhard Meyer die Entscheidung. "Durch die Umstellung können wir jedes Jahr 11 Tonnen CO2, 15 Tonnen Holz und 260.000 Liter Wasser sparen. Und wir entlasten auch den Landeshaushalt jährlich um 220.000 Euro."
LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 26.2.2020, Hessisches FinMin, Meldung v. 19.8.2020, 19.11.2020 und 2.3.2021, FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung v. 26.5.2021
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.5445
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.428
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.882
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6136
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.505
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.223
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.694
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.316
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.097
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.044
-
Übertragungen, Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter oder Betriebe, Nachversteuerungsfälle
13.05.2025
-
Thesaurierungsbegünstigung: Allgemeines
13.05.2025
-
Begünstigungsbetrag / Nachversteuerungspflichtiger Betrag
13.05.2025
-
Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommener Gewinn
13.05.2025
-
Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
13.05.2025
-
Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide rein digital empfangen
12.05.2025
-
Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
07.05.2025
-
Besteuerungsrecht für Bordpersonal von Schiffen auf hoher See
07.05.2025
-
Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024
06.05.2025
-
NRW intensiviert Austausch mit Frankreich zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
30.04.2025