2-Jahres-Frist
Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, muss die Anlage mindestens 2 Jahre in seinem Eigentum behalten. Sie darf weder verschenkt noch verkauft werden.
Wegzug aus dem Bundesland
Auch ein Wegzug aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der 2-Jahres-Frist ist schädlich.
Der Anlagenbetreiber darf mit der Anlage nicht wirtschaftlich tätig werden. Zudem darf für eine eingespeiste Strommenge keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden.
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