Förderkomponente A und B:
2 Förderkomponenten
Mit den Förderkomponenten A und B werden bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung von Personenaufzügen, Treppenliften oder anderen mechanischen, vertikalen Personenbeförderungssystemen gefördert.
Fördergebiet?
Ob das Wohngebäude in einem Fördergebiet belegen ist, kann unter folgender Telefonnummer erfragt werden: 0385/63 63–1345 oder –1334.
Als weitere Maßnahmen im Sinne dieses Programms gelten insbesondere folgende Veränderungen:
- Anpassung der Raumgeometrie
- Verbreiterung von Türdurchgängen
- Umbau von Bädern
- Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnung
- Nachrüstung von Aufzügen
- Verbesserung von Treppenanlagen.
KfW-Programm 159
Alle baulichen Maßnahmen, die zur Reduzierung von Barrieren im Wohngebäude und Wohnung führen, sind nur dann förderungsfähig, wenn sie technisch geeignet und im Hinblick auf die dauerhafte Verbesserung des Gebrauchswerts wirtschaftlich vertretbar sind. Es gelten hier die technischen Mindestanforderungen des KfW-Bank-Programms "Altersgerecht Umbauen (Programmnummer 159)". Zudem dürfen die Maßnahmen nicht den Zielsetzungen des Bauordnungsrechts oder des Denkmalschutzes widersprechen.
Förderkomponente B
Die Förderkomponente B fordert zusätzlich, dass sich das Gebäude in einem Ort befindet, der im Landesentwicklungsprogramm aufgeführt ist (Grund-, Mittel-, Oberzentren).
Nachrüstung von Personenaufzügen und Liften bei der Förderkomponente B
Personenaufzüge und Lifte in Orten des Landesentwicklungsprogramms sind nur förderungsfähig, wenn die Belegenheitsgemeinde auf der Grundlage ihrer integrierten Stadtentwicklungskonzepte oder anderer gemeindlicher Entwicklungsplanungen bestätigt, dass das Wohngebäude innerhalb der auf die Antragstellung folgenden 10 Jahre nicht zum Rückbau vorgesehen ist und weiterhin für die Sicherung der Wohnraumversorgung Bestand haben wird.
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