Mindestens 20.000 EUR

Die Förderung erfolgt zum einen über ein Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben. Zusätzlich erhält der Antragsteller noch einen Tilgungsnachlass. Ein Darlehen wird aber nur gewährt, wenn das Förderdarlehen mindestens 20.000 EUR umfassen soll.

Gefördert werden 80 % der förderfähigen Kosten von bis zu 1.000 EUR je m2 Wohnfläche, maximal 104.000 EUR je Wohnung.

Wird ein Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 nachgewiesen, beträgt das Darlehen bis zu 80 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.

 
Hinweis

Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ist nach der gültigen Wohnflächenverordnung vorzunehmen. Sind Gewerbeflächen enthalten, erfolgt die Berechnung analog. Liegt für ein Wohngebäude eine bis 31.12.2003 gemäß der §§ 42 bis 44 II. BV erstellte Wohnflächenberechnung vor, kann diese als Grundlage genutzt werden.

Tilgungszuschuss

Ist die Maßnahme abgeschlossen und wurde die Verwendungsnachweisprüfung durchgeführt, wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 25 % des ausgezahlten Darlehensbetrags gewährt. Der Tilgungsnachlass wird auf volle EUR abgerundet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge